
Prior
Der Prior eines Werkes wird vom Provinzkapitel und der Provinzleitung ernannt und vom Pater General bestätigt.
Als Rechtsträgervertreter des Ordens der Barmherzigen Brüder darf er rechtsgültige Unterschriften gegenüber Ämtern und Firmen leisten.
Der Prior ist in erster Linie für die Mitglieder der Ordensgemeinschaft des jeweiligen Hauses zuständig.