Sunday 20. May 2012

Inhalt:

PatientInnenaufnahme/Entlassung

PATIENTiNNEN AUFNAHME/ENTLASSUNG

 

Tel.: +43 316 5989 2020

aufnahme@bbegg.at

 

Eine stationäre Aufnahme kann nur nach telefonischer Voranmeldung erfolgen! 

 

Montag bis Donnerstag von 07:15 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag von 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr

 

PatientInnenaufnahme

Sie benötigen: 

Einweisung Haus/Facharzt, -ärztin

Auswärtig erhobene Befunde

Auflistung der Medikamenteneinnahmen

Polizzennummer der Zusatzversicherung für Sonderklasse-PatientInnen

e-card

 

PatientInnenentlassung

Sie erhalten:

Zwei Aufenthaltsbestätigungen

Die Rechnung des Kostenbeitrages/Selbstbehaltes/Härtefonds 

 

Eine Entlassung während des Wochenendes erfolgt bei der Rezeption!

 

 

 

Abrechnung des Kostenbeitrages oder des Selbstbehaltes für PatientInnen in der Allgemeinen Klasse

 

Kostenbeitrag € 8,78 pro Tag für max. 28 Tage im Kalenderjahr

Selbstbehalt € 15,60 pro Tag für max. 28 Tage im Kalenderjahr

 

 

Zahlungsmöglichkeiten

 

Barzahlung

Bankomat/Kreditkarte

Erlagschein

 

Der elektronischen Datenträgeraustausch mit den Versicherungen erfolgt täglich und ist zugleich die Krankmeldung.

 

Die Gesundmeldung ist vom Patienten/von der Patientin selbst oder vom Hausarzt/von der Hausärztin durchzuführen!

 

Krank- bzw. Gesundmeldung für Berufstätige

 

Eine stationäre Aufnahme begründet automatisch einen Krankenstand. Die Meldung an Ihre Sozialversicherung erfolgt vom Krankenhaus per elektronischer Datenscheibe.

Bitte vergessen Sie nicht, sich nach Ihrem Krankenhaus-Aufenthalt wieder gesund zu melden. In erster Linie ist Ihr Haus- bzw. Facharzt, Ihre Haus- bzw. Fachärztin für Ihre Gesundmeldung zuständig. Sie können sich auch selbst bei Ihrer Sozialversicherung telefonisch oder per Fax vom Krankenstand abmelden.

Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, ein Formular Ihrer Gesundmeldung im Internet online auszufüllen und abzuschicken.

 

PflegegeldbezieherInnen

 

Das Pflegegeld ruht ab dem zweiten Tag eines stationären Aufenthaltes.

Bitte melden Sie Ihren stationären Aufenthalt der auszahlenden Stelle!

 

 

 

 

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